für die Erbringung von IT-Dienstleistungen. Version 1.0, Stand 21.06.2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen KuroTec und ihren Kunden im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen, insbesondere Open-Source-Software, Server-Infrastruktur, Hosting, Wartung und Beratung.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn KuroTec ihnen schriftlich zustimmt.
Verträge kommen durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Gegenzeichnung einer Offerte oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Individuell vereinbarte Bestimmungen, insbesondere in Offerten, gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
§ 2 Leistungen
KuroTec erbringt IT-Dienstleistungen gemäss den im Einzelfall vereinbarten Leistungsbeschrieben und Offerten. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden nicht geschuldet und gegebenenfalls separat verrechnet.
KuroTec ist berechtigt, qualifizierte Dritte beizuziehen, und haftet für deren sorgfältige Auswahl.
§ 3 Support und Verfügbarkeit
KuroTec erbringt Support ausschliesslich auf Best-Effort-Basis während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr, ausgenommen Feiertage im Kanton Bern). Es werden keine bestimmten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Lösungszeiten garantiert.
Eine bestimmte Systemverfügbarkeit (SLA) wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Planmässige Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Solange KuroTec nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine MWST erhoben; ein entsprechender Hinweis erscheint auf der Rechnung. Bei Eintritt der MWST-Pflicht wird die MWST separat ausgewiesen.
Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Bei Projekten über CHF 5’000 wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Abweichende Bedingungen in der Offerte gehen vor.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % (Art. 104 OR) sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung fällig.
Bei Verzug über 60 Tage kann KuroTec weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang sistieren.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von KuroTec; entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
§ 6 Datensicherung
Soweit vereinbart, führt KuroTec Backups gemäss dem definierten Konzept durch und dokumentiert deren technischen Status. KuroTec führt regelmässige technische Verifikationen durch.
Der Kunde verpflichtet sich, mindestens halbjährlich die Vollständigkeit der gesicherten Daten aus fachlicher Sicht zu prüfen und schriftlich zu bestätigen.
Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung, gilt das Backup als geprüft und akzeptiert. Schäden, die durch eine solche Prüfung erkennbar gewesen wären, fallen nicht in den Haftungsbereich von KuroTec.
§ 7 Haftung
KuroTec haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere für Vermögensschäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schäden.
Soweit eine Haftung besteht, ist sie auf den höheren Wert von Auftragswert der letzten zwölf Monate oder CHF 50’000 begrenzt.
Schadenersatzansprüche verjähren spätestens zwölf Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 8 Gewährleistung
KuroTec gewährleistet eine fachgerechte Ausführung nach aktuellem Stand der Technik. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei berechtigter Mängelrüge wird nachgebessert. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder zurücktreten.
Für Open-Source-Software gilt die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers bzw. der Community.
§ 9 Datenschutz
Beide Parteien halten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (revDSG) ein. Bei Auftragsbearbeitung wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
Nach Vertragsende werden Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim, zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
Wartungs- und Hostingverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende gekündigt werden.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei Zahlungsverzug über 60 Tage.
§ 12 Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht an erstellten Werken (Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationen) verbleibt bei KuroTec. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.